Das Europäische Patentamt
Mit fast 7 000 Mitarbeitern ist das Europäische Patentamt (EPA) eine der größten Behörden in Europa. Sein Hauptsitz ist in München; Niederlassungen gibt es in Berlin, Brüssel, Den Haag und Wien. Das EPA wurde mit dem Ziel gegründet, die Zusammenarbeit zwischen den Staaten Europas auf dem Gebiet des Patentwesens zu stärken. Dank des zentralisierten Verfahrens vor dem EPA können Erfinder hochwertigen Patentschutz in bis zu 44 Staaten erlangen, die zusammen einen Markt von rund 700 Millionen Menschen umfassen. Außerdem ist das EPA weltweit führend in den Bereichen Patentinformation und Patentrecherche.
Das Europäische Patentamt (EPA) - die zweitgrößte öffentliche Einrichtung in Europa mit 7 000 Bediensteten und einem selbst finanzierten Jahreshaushalt von 2 Mrd. EUR - sucht einen Juristen für patentrechtliche Projekte und Aufgaben.
Die Direktion Patentrecht unterstützt die Politik und die Tätigkeit des EPA durch Weiterentwicklung, Stärkung und Förderung des Europäischen Patentübereinkommens und des Patentsystems allgemein. Sie ist in drei Referate ("Einspruch und materielles Patentrecht", "Einreichung und Euro-PCT", "Recherche, Prüfung und Gebühren") unterteilt; ihre Fachjuristen unterstützen Prüfer und Formalsachbearbeiter im gesamten Patenterteilungsverfahren und beraten den Präsidenten zu einschlägigen Fragen. Außerdem informieren sie Nutzer und Interessengruppen über Weiterentwicklungen der Rechtspraxis des EPA. Der Stelleninhaber ist in einem der drei vorstehend genannten Referate tätig und direkt dem verantwortlichen Referatsleiter unterstellt.
Ihre Hauptaufgaben
1. Rechtsberatung über das europäische Patentrecht und den PCT, insbesondere
Beratung der Amtsleitung und des Personals der Generaldirektion Patenterteilungsprozess
Ausarbeitung beschwerdefähiger Entscheidungen
Erstellung von Hinweisen und Mitteilungen zur Veröffentlichung im Amtsblatt und/oder auf der Website des EPA (www.epo.org)
Abfassung und rechtliche Prüfung von Vorschlägen zur Änderung der EPÜ-Ausführungsordnung, der Richtlinien für die Prüfung im EPA, der Gebührenordnung, der Durchführungsvorschriften und der Formblätter für das Verfahren
Auskünfte über patentrechtliche Entwicklungen durch Beantwortung von Fragen, Vorträge oder Ausarbeitung von Veröffentlichungen für die Website
2. Tätigkeit als rechtskundiger Prüfer in Prüfungs- und Einspruchsverfahren (Art. 18 (2) und 19 (2) EPÜ)
3. Sonstige Aufgaben der Direktion, insbesondere
Ausarbeitung von Verfahrensanalysen und -studien
Mitwirkung in Arbeitsgruppen und Beratungsgremien
Halten von Vorträgen und Workshops zur internen und externen Schulung
Wir erwarten von Ihnen,
abgeschlossenes Hochschulstudium der Rechtswissenschaften, vorzugsweise Erfahrung in patentrechtlichen Angelegenheiten
Eigeninitiative, hohe Leistungsbereitschaft und Eigenmotivation, nachgewiesenes Organisationstalent und proaktive Arbeitsweise
Fähigkeit, sowohl eigenständig als auch im Team sowie unter hohem Termindruck zu arbeiten
sehr gute mündliche und schriftliche Kommunikationsfähigkeit sowie hohe soziale Kompetenz
ausgeprägte analytische Fähigkeiten
Ihre Qualifikationen
abgeschlossenes Hochschulstudium auf Masterniveau oder - in Ausnahmefällen - gleichwertige Berufserfahrung
ausgezeichnete Kenntnisse einer Amtssprache (Deutsch, Englisch oder Französisch) und Verständnis der beiden anderen Amtssprachen
Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats der Europäischen Patentorganisation
Zeitrahmen
Die Auswahl der Bewerber erfolgt auf der Grundlage der Qualifikationen und einschlägiger Erfahrung unter Berücksichtigung des Bewerbungsgesprächs, etwaiger Tests und/oder eines Persönlichkeitsfragebogens.
Die Bewerbungsgespräche sind für die 17. Kalenderwoche 2019 in München geplant.
Stellengruppe: 4
Besoldungsgruppe: G7-10 (monatliches Nettogrundgehalt*: 5 680 bis 8 050 EUR, je nach Vorerfahrung)
Beschäftigungsdauer: Fünf Jahre
Laufbahnpfad: Fachlaufbahn
Dienstort: München
Bewerbungsschluss: 25.03.2019
* nach Abzug der EPA-internen Steuer und vor Abzug der Arbeitnehmerbeiträge zum Sozialversicherungs- und Versorgungssystem
Das EPA unterstützt die Geschlechterparität und begrüßt ausdrücklich Bewerbungen von Frauen.
Das EPA verfolgt eine Politik der Chancengleichheit und fördert als Arbeitgeber, der 2010 die Charta der Vielfalt unterzeichnet hat, die Diversität der Beschäftigten.
Alle Bewerbungen um freie Stellen werden begrüßt; die Auswertung erfolgt anhand der beruflichen Eignung der Bewerberinnen und Bewerber in Relation zum Rollenprofil für die ausgeschriebene Stelle unabhängig von Nationalität, ethnischer Herkunft, Geschlecht, sexueller Orientierung, Familienstand, Behinderung, elterlichen Pflichten, Alter, Religion oder Weltanschauung.