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Professur (W2, 50%) für das Lehrgebiet Recht in der Bauwirtschaft

An der HAWK Hochschule Hildesheim/Holzminden/Göttingen ist an der Fakultät Management, Soziale Arbeit, Bauen am Standort Holzminden zum nächstmög­lichen Zeitpunkt folgende Professur im Angestelltenverhältnis zu besetzen:

Professur (W2, 50%) für das Lehrgebiet Recht in der Bauwirtschaft

Gesucht wird eine qualifizierte Persönlichkeit mit einem abgeschlossenen Hochschulstudium der Rechtswissen­schaften oder eines fachbezogen vergleichbaren Studien­gangs, die über ausgewiesene Lehr- sowie berufspraktische Erfahrungen im Themengebiet der ausgeschriebenen Professur verfügt. Vorausgesetzt werden ferner das erste Staatsexamen oder eine gleichwertige Qualifikation nach § 112 a DRiG sowie das zweite Staatsexamen, wobei mindes­tens eines der abgelegten Staatsexamen vorzugsweise mit Prädikat, mindestens jedoch mit befriedigend im oberen Bereich abgelegt worden sein muss.

Die besondere fachliche Kompetenz wird idealerweise durch eine mehrjährige Tätigkeit als Rechtsanwalt/Rechts­anwältin, Syndikusanwalt/Syndikus­anwältin oder Rich­ter/Rich­terin im Bereich des Bauwesens nachgewiesen. Gewünscht ist eine abgeschlossene Weiterbildung zum Fachanwalt/zur Fachanwältin für Baurecht/Architektenrecht. Ein erweitertes Grundverständnis des Bauwesens unter Einbeziehung technischer und wirtschaftlicher Aspekte ist gewünscht. Eine überdurchschnittliche wissenschaftliche Qualifikation wird vorausgesetzt. 

Der Einsatz der Stelleninhaberin bzw. des Stelleninhabers in der Lehre erfolgt in allen Studiengängen des Studien­bereichs Bauen. Außerdem wird die Bereitschaft voraus­gesetzt, je nach den Erfordernissen der Fakultät, angren­zende Module in der Lehre auch anderer Studien­gänge zu übernehmen. 

Es wird erwartet, dass die Stelleninhaberin/der Stellen­inhaber im Rahmen ihrer/seiner Professur praxisorientierte Forschung und Entwicklung sowie Wissens- und Techno­logietransfer leistet. Entsprechende Publikationen oder Erfahrungen in der Forschung oder in der Einwerbung von Drittmitteln sind erwünscht.

Als selbstverständlich setzen wir Teamfähigkeit und die Bereitschaft voraus, sich zielgruppenorientiert in die Studienberatung, die Vertretung der Hochschule nach außen und in die akademische Selbstverwaltung einzu­bringen. Im Rahmen der Internationalisierung werden zukünftig auch Lehrveranstaltungen in Englisch angeboten. Insofern sind Kompetenz und Bereitschaft, einzelne Lehr­veranstaltungen auch in englischer Sprache abzuhalten, erwünscht.

Fachliche Fragen beantwortet Ihnen gern Prof. Dr. Dirk Gouverneur (dirk.gouverneur@hawk.de).

Die Einstellungsvoraussetzungen ergeben sich aus § 25 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG), die Dienstaufgaben aus § 24 NHG. Die Stelle ist teilzeitgeeignet.

Aussagekräftige Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (insbesondere Nachweise über Ihre wissenschaftlichen Qualifikationen und berufspraktischen Erfahrungen sowie Lehrnachweise) richten Sie bitte bis zum 29.09.2023 an die HAWK Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst Hildesheim/Holzminden/Göt­tingen, Personalabteilung, Hohnsen 4, 31134 Hildesheim oder an jobboerse@hawk.de.

Die Rücksendung der eingereichten Unter­lagen erfolgt nur bei gleichzeitiger Über­sendung eines ausreich­end frankierten, adres­sierten Rückum­schlag­es. Andernfalls werden sie nach Ab­schluss des Bewerbungs­verfahrens nach den Vorgaben des Datenschutzrechtes vernichtet. Elektronische Bewerbungen werden entsprechend gelöscht.

Frauen sollen nach § 21 Absatz 3 NHG bei gleichwertiger Qualifikation bevorzugt berücksichtigt werden, solange der Frauenanteil in der jeweiligen Berufsgruppe an der Hoch­schule 50 von Hundert nicht erreicht hat. Die hauptberuf­liche Gleichstellungbeauftragte Nicola Hille gibt hierzu auf Anfrage weitere Auskünfte (nicola.hille@hawk.de). 

Die HAWK versteht sich als ein Ort der Chancen­ermög­lichung. Daher wird auch von Seiten der Person, die die Profes­sur ausübt, ein gleich­stellungs­orientierter und vielfaltsfreundlicher Um­gang im Kolle­gium und mit Studierenden als wesentlicher Bestand­teil der Lehr- und Führungs­kompe­tenz voraus­ge­setzt. Personen mit Schwer­behin­derung werden bei gleicher Eignung, Befä­higung und fachlicher Leistung nach Maßgabe der einschlägigen Vor­schriften bevorzugt berücksichtigt. Zur Wahr­ung Ihrer Inter­essen teilen Sie bitte bereits in der Bewer­bung mit, ob eine Schwer­behinderung/Gleichstellung vorliegt.

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